Häufige Fragen

Antworten zu Verordnung, Zuzahlung, Terminvereinbarung und Ablauf der Behandlung in unserer Praxis in Mössingen.

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden – hier vorab beantwortet. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an: 07473 / 55 55.

Verordnung und Kosten

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?

Als gesetzlich versicherte Patientin oder Patient benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung, umgangssprachlich Rezept. Ausstellen kann sie Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin beziehungsweise ein Facharzt, etwa aus der Orthopädie. Für Privatversicherte und Selbstzahler ist keine Verordnung nötig – Sie können direkt einen Termin vereinbaren.

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Steht auf der Verordnung ein späterer Behandlungsbeginn, gilt dieses Datum. Rufen Sie deshalb am besten gleich nach dem Arztbesuch bei uns an.

Was kostet mich die Behandlung als gesetzlich Versicherter?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro je Verordnung. Wer von der Zuzahlung befreit ist, bringt bitte den Befreiungsausweis mit. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Übernimmt die Krankenkasse das geräteunterstützte Rückentraining?

Das Rückentraining mit funktioneller Gymnastik läuft außerhalb des Rezeptbudgets. AOK-Versicherte erhalten als Neueinsteiger nach Vorlage einer ärztlichen Präventionsempfehlung die ersten zwölf Einheiten einmalig kostenlos. Bei DAK, TK, IKK, Barmer und den BKKen ist in der Regel einmal jährlich eine anteilige Erstattung möglich. Einzelheiten finden Sie auf der Seite zum Rückentraining.

Termine und Ablauf

Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine vereinbaren wir telefonisch unter 07473 / 55 55. Am Telefon können wir gleich klären, welche Behandlung Ihre Verordnung vorsieht und wie viel Zeit wir einplanen müssen. Eine Online-Buchung bieten wir bewusst nicht an. Wenn Sie uns nicht erreichen, schreiben Sie uns an info@krankengymnastik-schaal.de.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bringen Sie bitte die ärztliche Verordnung, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – den Zuzahlungsbefreiungsausweis mit. Ziehen Sie bequeme, bewegliche Kleidung an oder bringen Sie sie zum Wechseln mit. Für die Behandlungsliege und für das Training ist ein Handtuch sinnvoll. Vorbefunde wie Röntgen- oder MRT-Berichte helfen uns bei der Einschätzung.

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen – was tun?

Sagen Sie uns bitte so früh wie möglich telefonisch Bescheid. Dann können wir den Termin an jemanden vergeben, der kurzfristig etwas sucht – und finden für Sie schneller einen Ersatztermin.

Behandlung und Training

Worin unterscheiden sich Krankengymnastik und medizinische Trainingstherapie?

In der Krankengymnastik arbeiten wir eins zu eins mit Ihnen: Wir lösen Bewegungseinschränkungen, behandeln von Hand und leiten Übungen an. Die medizinische Trainingstherapie schließt daran an – Sie trainieren an computergesteuerten Rehageräten nach einem Plan, der auf Ihren Befund abgestimmt ist. Beides greift ineinander: Was in der Therapie gelöst wird, wird im Training stabilisiert. Genau dafür liegen beide Bereiche bei uns unter einem Dach.

Kann ich auch ohne Rezept bei Ihnen trainieren?

Ja. Die medizinische Trainingstherapie steht auch Interessierten ohne Verordnung offen – mit Einweisung und einem individuell abgestimmten Trainingsplan. Preise und freie Zeiten erfahren Sie in der Praxis.

Behandeln Sie auch Kiefer- und Nackenbeschwerden?

Ja. Für Funktionsstörungen an Zähnen, Kiefergelenken und der beteiligten Muskulatur bieten wir die Behandlung craniomandibulärer Dysfunktionen an, kurz CMD – häufig in Abstimmung mit Ihrer Zahnarztpraxis. Bei ausstrahlenden Schmerzen, Kribbeln oder Taubheitsgefühlen arbeiten wir mit Neurodynamics, der Mobilisation des peripheren Nervensystems.

Aus welchen Orten kommen Ihre Patientinnen und Patienten?

Die Praxis liegt in der Ofterdingerstraße in Mössingen, im Landkreis Tübingen. Zu uns kommen Patientinnen und Patienten aus Mössingen und den Ortsteilen Belsen, Talheim und Öschingen sowie aus Ofterdingen, Bodelshausen, Nehren und Dußlingen.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an.

Termine nach telefonischer Vereinbarung – wir beraten Sie gerne, welche Behandlung zu Ihrem Befund passt.