Geräteunterstütztes Rückentraining mit funktioneller Gymnastik findet außerhalb des Rezeptbudgets statt. Mehrere Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten.
AOK – RückenCard
Für AOK-Versicherte gilt seit dem 1. Januar 2025 eine geänderte Regelung: Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger erhalten nach Vorlage einer Präventionsempfehlung der Ärztin oder des Arztes die ersten zwölf Einheiten einmalig kostenlos.
Weitere Krankenkassen
Bei DAK, TK, IKK, Barmer und den BKKen ist – auch ohne Präventionsempfehlung – in der Regel einmal jährlich eine anteilige Erstattung möglich. Wie hoch der Anteil ausfällt, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse; fragen Sie dazu bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Bei allen übrigen Krankenkassen lohnt sich eine Einzelanfrage. Auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler können Sie an diesem Training teilnehmen. Preise und weitere Informationen erhalten Sie in der Praxis.